Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.09.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,176
BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95 (https://dejure.org/1996,176)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 3 C 7.95 (https://dejure.org/1996,176)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 3 C 7.95 (https://dejure.org/1996,176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungen bei Fleischbeschau - Durchschnittliche Pauschalbeträge - Rahmengebührenregelung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 39
  • NVwZ 1998, 613 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Der Gesetzgeber muß also die wesentlichen Grundzüge der zu treffenden Regelung selbst festlegen, so daß der Bürger schon nach dem Gesetz hinreichend deutlich vorhersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen möglichen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (vgl. BVerfGE 58, 257 (277)).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Ob der Landesgesetzgeber die Grenzen seiner ihm bundesrechtlich eingeräumten Regelungskompetenz eingehalten hat, unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BVerfGE 34, 9 (29)).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Gemeinschaftsrecht und nationales Recht der Mitgliedstaaten sind zwar zwei verschiedene Rechtsordnungen (BVerfGE 22, 293 (296)).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Diese vielfältige Verschränkung von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht verbietet es, Verweisungen auf Gemeinschaftsrecht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (vgl. BVerfGE 26, 338 (367)).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Insbesondere kann der Bundesgesetzgeber die Kompetenzüberlassung durch Verweisungen auf andere Vorschriften, auch auf Normen und Begriffe des Rechts der Europäischen Gemeinschaften näher bestimmen (vgl. BVerfGE 29, 198 (210)).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Die gesetzlichen Bestimmungen nehmen jedoch keinerlei Notiz von dem Umstand, daß für den Bereich der Fleischbeschau durch Gemeinschaftsrecht für die verschiedenen Untersuchungen jeweils einheitliche pauschale Gebührensätze verbindlich festgesetzt worden sind, von denen nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der dafür aufgestellten Grundsätze abgewichen werden durfte (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs. - C-156/91 - Slg. 1992 I, 5589 (5594) Rn. 15, 16).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Bundesrecht gebietet es nicht, die landesrechtliche Regelung durch Gesetz zu treffen (Fortführung von BVerwGE 102, 39).

    Die Klägerin macht hierzu geltend, in der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2000 sei nicht in ausreichendem Maße geklärt worden, wie sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - (BVerwGE 102, 39) auf das Verfahren der Klägerin auswirke.

    bb) Der Bundesgesetzgeber hat diesbezüglich durch § 24 FlHG von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 40).

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41; Beschluß vom 21. April 1999 - BVerwG 1 B 26.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18, S. 5).

    Demgemäß unterliegt der Nachprüfung des Revisionsgerichts lediglich, ob das Landesrecht das Gemeinschaftsrecht in dem durch § 24 FlHG vorgeschriebenen Umfang berücksichtigt und damit die Grenzen seiner ihm bundesrechtlich überlassenen Regelungskompetenz eingehalten hat (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41).

    In dem erwähnten Urteil vom 29. August 1996 (a.a.O.) hatte das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift lediglich abgeleitet, daß die gemeinschaftsrechtlich noch offenen Entscheidungen über die Abweichung von "durchschnittlichen Pauschalbeträgen" nicht durch Verwaltungsakt im Einzelfall, sondern "durch Rechtssatz" getroffen werden müssen.

    Dieser Einwand ist schon deswegen unbegründet, weil die Erhebung der in der Ratsentscheidung 88/408/EWG vorgesehenen gemeinschaftsrechtlichen Gebühren, insbesondere der hier in Rede stehenden Zerlegungsgebühr von 3 ECU/t, bereits aufgrund der früheren Fassung des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG für die Bundesländer verbindlich war, soweit sie, wie hier die Beklagte, von der Abweichungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Die vielfältige Verschränkung von Unionsrecht und nationalem Recht verbietet es, Verweisungen auf das Unionsrecht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1970 - 2 BvR 618/68 - BVerfGE 29, 198 und BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 ).
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. August 1996 (BVerwGE 102, 39 ff) entschieden hat, mußte nach § 24 Abs. 2 Fleischhygienegesetz (FlHG) durch Rechtssatz die den Bundesländern überlassene Entscheidung getroffen werden, ob von den in Art. 2 Abs. 1 der Ratsentscheidung 88/408/EWG genannten durchschnittlichen Pauschalbeträgen für Leistungen bei der Fleischbeschau abgewichen werden soll, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung erfüllt sind und wie gegebenenfalls höhere Beträge berechnet werden.

    Andererseits kann zu berücksichtigen sein, daß jedenfalls bis zur grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 (BVerwGE 102, 39) einige Bundesländer offensichtlich davon ausgegangen sind, im Hinblick auf den Grundsatz der Kostendeckung (vgl. § 24 Abs. 1 FlHG) und den Umstand, mit den Pauschalbeträgen ließen sich die in der Bundesrepublik für die Untersuchungen anfallenden Kosten nicht decken, sei eine weitere landesrechtliche Ausführung und Umsetzung der Ratsentscheidung 88/408/EWG, die die Möglichkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren nicht ausschließe, entbehrlich.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3396
BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97 (https://dejure.org/1997,3396)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 (https://dejure.org/1997,3396)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 4 BN 17.97 (https://dejure.org/1997,3396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzinteresse bei Normenkontrollklage nach Rechtsänderung; Bauplanungsrecht - Rechtsschutzbedürfnis und Planungserfordernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97
    Danach ist jedenfalls dann von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen, wenn die Gemeinde bei einem Erfolg der Normenkontrolle nach § 1 Abs. 3 BauGB objektiv-rechtlich zur Neubeplanung verpflichtet ist oder ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das die Prognose rechtfertigt, sie werde unabhängig davon, ob sie hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der für den Antragsteller möglicherweise günstigere Festsetzungen enthält (vgl. etwa Beschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 58 = DVBl 1993, 444 = BRS 54 Nr. 38).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97
    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sei ein solcher Normenkontrollantrag deshalb nur dann, wenn die Feststellung der Nichtigkeit nichts dazu beizutragen vermöge, das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79 = BRS 55 Nr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2012 - 10 S 406/10

    Festsetzung von Benutzungszeiten einer Einrichtung durch Polizeiverordnung

    Das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag, der darauf gerichtet ist, die in einer Polizeiverordnung festgesetzten Benutzungszeiten für eine gemeindliche öffentliche Einrichtung für unwirksam zu erklären, kann bereits dann bestehen, wenn das Verhalten des Normgebers in der Vergangenheit die Prognose rechtfertigt, er werde bei Erfolg des Normenkontrollantrags eine für den Antragsteller möglicherweise günstigere Regelung treffen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613; Abgrenzung von VGH Mannheim, Beschluss vom 27.09.1999 - 1 S 1226/99 - NVwZ 2000, 457).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann anzuerkennen, wenn ein Normgeber ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das die Prognose rechtfertigt, er werde unabhängig davon, ob er hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, bei Erfolg des Normenkontrollantrags eine Neuregelung treffen, die für den Antragsteller möglicherweise günstiger ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das Verhalten des Normgebers die Prognose rechtfertigt, er werde bei Erfolg der Normenkontrolle eine für den Antragsteller günstigere Regelung treffen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

    Dann ist nicht auszuschließen, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden ggfs. von Nutzen sein kann, so dass ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613; Beschl. v. 07.03.2002 - 4 BN 60.01 - NVwZ 2002, 869).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (vgl. hierzu in Zusammenfassung der Rspr. nur BVerwG, Beschluss vom 07.03.2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869; vgl. ferner zum Hinreichen der prognostischen Möglichkeit einer für den Antragsteller günstigeren Neuregelung durch den Normgeber auch ohne Rechtspflicht BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 -, NVwZ 1998, 613, 614 und Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -, NVwZ 2002, 1126, 1127; zuletzt etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 -, NVwZ-RR 2012, 939, 940; ferner Giesberts, in: BeckOK VwGO, 49. Edition, Stand: 01.04.2019, § 47 Rn. 43 f.).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Auch nach der seit 01.01.1997 auf das Vorliegen einer Rechtsverletzung eingeengten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn die Feststellung der Nichtigkeit der Norm nichts dazu beizutragen vermag, das Rechtsschutzziel des Antragstellers zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997, 4 BN 17/97, NVwZ 1998, S. 613).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Auch nach der seit dem 01.01.1997 auf das Vorliegen einer Rechtsverletzung eingeengten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn die Feststellung der Nichtigkeit der Norm nichts dazu beizutragen vermag, das Rechtsschutzziel des Antragstellers zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17/97 - NVwZ 1998, S. 613).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1243/15

    Gestaltungsvorschriften für Grabstätten in einer Friedhofssatzung

    Dabei ist allein die "subjektive" Erklärung des Normgebers, die Belange des Antragstellers auch bei einer Neuregelung nicht berücksichtigen zu wollen, für die Verneinung des Rechtsschutzinteresses bei einem Bebauungsplan jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn objektiv ein Normierungserfordernis vorliegt (so BVerwG, Beschl. v. 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613, zu einem Planungserfordernis im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 6 BN 3.17

    Normenkontrollantrag gegen die Regelungen der internetbasierten Online-Wahl

    So mag für die Überprüfung einer Satzungsnorm, obwohl ihre Unwirksamerklärung zu einem Wiederaufleben einer älteren, ungünstigeren Regelung führen würde, dann ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen, wenn nach den jeweiligen Fallumständen die Prognose gerechtfertigt erscheint, dass der Normgeber bei einem Erfolg der Normenkontrolle eine neue Regelung treffen wird, die sich für den Antragsteller möglicherweise (noch) günstiger als die bestehende erweist (vgl. in diesem Sinne: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1997 - 4 BN 17.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 118 S. 82; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke , VwGO, 23. Aufl. 2017, § 47 Rn. 89; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 47 Rn. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 8 S 1799/01

    Antragsbefugnis wegen Nichteinbeziehung im Bebauungsplangebiet

    Zur Bejahung eines solchen Nutzens genügt die Erwartung, die Gemeinde werde bei einem Erfolg des Normenkontrollantrags unabhängig davon, ob sie hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der für den Antragsteller möglicherweise günstigere Festsetzungen enthält (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.5.1993 - 4 NB 50.92 - NVwZ 1994, 269 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 20; Beschl. v. 23.9.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613; Beschl. vom 17.12.1992 - 4 N 2.91 - DVBl 1993, 444 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 8) BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

    Dass dadurch die Antragsbefugnis gegenüber dem weiten Nachteilsbegriff der früheren Gesetzesfassung eingeengt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausdrücklich festgestellt (Beschluss vom 23. September 1997 - BVerwG 4 BN 17.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 118 S. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1327/15

    Grabmalgestaltung in einer Friedhofssatzung zur Gewährleistung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22

    Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator

  • OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97

    Verletzung von Rechten; Darlegung; Antragsteller; Subjektives Recht;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 8 S 269/00

    Normenkontrolle einer wasserrechtlichen Verordnung zum Tauchen in einem Baggersee

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 11a D 172/93

    Bestehen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 1 KN 21/11

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren bei zu erwartenden günstigeren

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2000 - 8 S 2978/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollverfahren

  • VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20

    Raumordnung; Raumordnungsklausel; Zielabweichung; Zulassungebene;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2022 - 10 D 254/20

    Festsetzung von baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen zum Schutz vor

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 1 KN 3713/01

    Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Grundstückseigentümer;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht